Individuelle Leistungen & Kosten – Ganzheitliche Medizin
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
in meiner hausärztlichen Praxis biete ich neben den klassischen schulmedizinischen Leistungen auch erweiterte, ganzheitliche Beratungen und Therapien an. Diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden auch nicht über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Diese Leistungen erfordern häufig einen erhöhten Zeitaufwand und basieren auf ausführlicher Anamnese, umfassender Labordiagnostik sowie der Erstellung und Begleitung individueller Therapiepläne.
Unser ganzheitliches Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
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Mikronährstoff- und Hormonanalysen
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Bioidentische Hormontherapie (z. B. bei Wechseljahresbeschwerden)
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Infusionstherapien zur gezielten Nährstoffversorgung
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Darmaufbau und -sanierung, Therapie bei Reizdarm und Verdauungsstörungen
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Fastenbegleitung und Entgiftungskonzepte
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Therapie bei chronischer Erschöpfung / Fatigue
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Psychosomatische Gespräche und Stressmedizin
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Behandlung hormoneller Dysbalancen (Cortisol, Östrogen etc.)
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Spezielle Diagnostik bei Migräne, Haarausfall oder Schlafstörungen
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Ernährungs- und Lebensstilberatung
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Ergänzende Naturheilkunde und pflanzliche Therapieansätze
Abrechnung und Kosten
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Honorarvereinbarung gemäß
§Abs. 1 GOÄ bzw. §630 BGB.
Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Zeit-und Arbeitsaufwand und
betragen in der Regel:
Erstberatung inkl. Anamnese und Planung 30 Minuten
30-50,-€
Planung der individuellen Diagnostik 30 Minuten
30-50,-€
Laborbesprechung & Therapiegespräch ca- 60 Minuten
90,-€
Eventuell: kurze Verlaufskontrolle/Dosisanpassung 15-20 Minuten
50-,€
Laboruntersuchungen werden separat durch das durchführende Labor in
Rechnung gestellt.
Wichtige Hinweise:
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Vor jeder Maßnahme erhalten Sie eine transparente Aufklärung über Inhalt und Kosten.
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Die genannten Leistungen werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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Auch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen können die Erstattung ganz oder teilweise ablehnen.
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Die Zahlung erfolgt per Rechnung, unabhängig von einer möglichen (Teil-)Erstattung durch Ihre Versicherung.
Einverständniserklärung zur Honorarvereinbarung